Beitragsordnung
Beitragsordnung der Kreisjägerschaft Greiz e.V.
Beitragsordnung der Kreisjägerschaft Greiz e.V.
§1
Auf der Grundlage des Paragraph 6 Abs. 1 der Satzung der Kreisjägerschaft Greiz e.V. beschließt die
Mitgliederversammlung eine Beitragsordnung.
§2
Die Beitragsordnung regelt die Jahresbeiträge der Mitglieder der Kreisjägerschaft Greiz e.V. durch
Beschluss der Mitgliederversammlung. Der Jahresbeitrag setzt sich aus dem Beitrag für
Kreisjägerschaft, Landesjagdverband Thüringen und DJV zusammen und ist zum 31.01. eines jeden
Jahres fällig.
Die Beitragszahlung erfolgt ab dem Beitragsjahr 2024 im SEPA-Lastschriftverfahren oder per
Überweisung.
Bis zum 31.12. des Vorjahres hat das Mitglied, das die Kreisjägerschaft zur Einziehung im SEPA-
Lastschriftverfahren ermächtigt hat, für die Einziehung relevante Änderungen (z.B. Dauer des
Jagdscheines/Haftpflichtversicherung, Bankverbindung etc.) dem Vorstand schriftlich (eMail/Brief)
mitzuteilen. Soweit die Einziehung aufgrund versäumter Änderungsmitteilung nicht erfolgen kann, ist
das Mitglied für die hieraus entstehenden Kosten in Anspruch zu nehmen. Sind Beiträge nicht
rechtzeitig auf dem Vereinskonto eingegangen, befinden sich diese Mitglieder in Verzug.
§3
Ehrenmitglieder entrichten keinen Mitgliedsbeitrag für die Kreisjägerschaft, allerdings für LJV und DJV.
§4
Mitglieder bis 25 Jahre, die kein oder wenig Einkommen haben (Lehre/arbeitslos), erhalten einen
Beitragsnachlass auf den Jahresbeitrag der Kreisjägerschaft in Höhe von 50% (nicht auf LJV und DJV
bezogen).
§5
Für die Beitragsrückstände minderjähriger Mitglieder haften deren gesetzlichen Vertreter.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2010 in Kraft und wurde mit Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 18.03.2023 geändert.