Beitragsordnung
Beitragsordnung der Kreisjägerschaft Greiz e.V.
§ 1
Auf der Grundlage des Paragraph 6 Abs. 1 der Satzung der Kreisjägerschaft Greiz e.V. beschließt die Mitgliederversammlung eine Beitragsordnung.
§ 2
Die Beitragsordnung regelt die Jahresbeiträge der Mitglieder der Kreisjägerschaft Greiz e.V. durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Der Jahresbeitrag setzt sich aus dem Beitrag für Kreisjägerschaft, Landesjagdverband
Thüringen und DJV zusammen und ist zum 31.01. eines jeden Jahres fällig. Sind Beiträge nicht rechtzeitig auf dem Vereinskonto oder beim Schatzmeister eingegangen, befinden sich diese Mitglieder in Verzug.
§ 3
Ehrenmitglieder entrichten keinen Mitgliedsbeitrag für die Kreisjägerschaft, allerdings für LJV und DJV.
§ 4
Mitglieder bis 25 Jahre die kein oder wenig Einkommen haben (Lehre/arbeitslos) erhalten einen Beitragsnachlass für den Jahresbeitrag der Kreisjägerschaft in Höhe von 50% (nicht auf LJV und DJV bezogen).
§ 5
Für die Beitragsrückstände minderjähriger Mitglieder haften deren gesetzlichen Vertreter.
§ 6 lnkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2010 in Kraft.